Abschnitt 4 - 4 Zeitpunkt der Anwendung
Diese BG-Regel ist anzuwenden ab Januar 2000, soweit nicht Inhalte dieser BG-Regeln nach geltenden Rechtsnormen oder als allgemein anerkannte Regeln der Technik bereits zu beachten sind. Sie ersetzt die "Regeln für den Einsatz von Industrieschutzhelmen" (ZH 1/704) vom April 1994.