DGUV Regel 112-193 - Benutzung von Kopfschutz

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Abschnitt 3.2 - 3.2 Benutzung

Kopfschutz ist nach § 15 Arbeitsschutzgesetz bestimmungsgemäß zu benutzen. Nach DIN EN 397 "Industrieschutzhelme" bzw. DIN EN 812 "Industrie-Anstoßkappen" sind vom Hersteller entsprechende Angaben hierzu in der Sprache des Verkaufslandes (Benutzerlandes) auf jedem Kopfschutz in Form eines Etikettes anzubringen.

Kopfschutz darf nicht für die Befestigung von Zubehörteilen in einer nicht vom Hersteller empfohlenen Weise verwendet werden. Die Versicherten sind auf die Gefahren hinzuweisen, die entstehen, wenn entgegen den Empfehlungen des Herstellers die ursprünglichen Bauteile des Kopfschutzes verändert oder entfernt werden.

Auf den Kopfschutz dürfen keine Anstrichstoffe, Lösemittel, Klebemittel oder selbstklebende Etiketten aufgebracht werden, es sei denn, der Hersteller hat hierzu ausdrücklich erklärt, dass eine Beeinträchtigung der Schutzwirkung nicht zu erwarten ist.

Klebeetiketten können insbesondere bei Helmschalen aus Polycarbonat (PC) oder Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) zu Materialschäden führen.

3.2.1
Hinweise zur Benutzung von Industrieschutzhelmen

Industrieschutzhelme sind zur Gewährleistung eines ausreichenden Schutzes der Kopfgröße des Versicherten anzupassen oder auf diese einzustellen.

In der Regel stehen drei Helmgrößen zur Verfügung. Für die genaue Einstellung bzw. Anpassung wird der Schutzhelm in der passenden Größe so aufgesetzt, dass die Tragbänder unmittelbar auf dem Kopf aufliegen. Die Einstellung soll dann so erfolgen, dass das Kopfband am Kopf anliegt, aber nicht drückt. Das Schweißleder erlaubt eine verhältnismäßig lockere Einstellung des Kopfbandes, ohne dabei den festen Sitz zu beeinträchtigen.

Besonders bequem lässt sich die Anpassung bei Schutzhelmen durchführen, deren Kopfband mit einem Klett- oder Drehverschluss versehen ist.

3.2.2
Hinweise zur Benutzung von Industrie-Anstoßkappen

Industrie-Anstoßkappen ersetzen unter keinen Umständen einen Industrieschutzhelm nach DIN EN 397.

Industrie-Anstoßkappen schützen nicht vor fallenden oder geworfenen Gegenständen oder sich bewegenden, hängenden Lasten.

Zur Gewährleistung eines ausreichenden Schutzes muss eine Industrie-Anstoßkappe passen oder auf die Kopfgröße des Benutzers angepasst werden können.

Industrie-Anstoßkappen besitzen in der Regel zumindest ein Kopfband mit dessen Hilfe sie auf die Kopfgröße des Benutzers angepasst werden können.

3.2.3
Hinweise zur Gebrauchsdauer

Informationen zur Gebrauchsdauer von Industrieschutzhelmen bzw. Industrie-Anstoßkappen sowie deren Bestandteile sind der Informationsbroschüre des Herstellers zu entnehmen. Diese muss nach der Achten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (8. GPSGV) in der Sprache des Verkaufslandes (Benutzerland) jedem ordnungsgemäß gelieferten Kopfschutz beiliegen.

Nach einer starken Beaufschlagung und bei sichtbaren Mängeln dürfen Industrieschutzhelme bzw. Industrie-Anstoßkappen nicht mehr weiterbenutzt werden. Sie sind der weiteren Benutzung zu entziehen, auch wenn die in der Informationsbroschüre des Herstellers genannte Gebrauchsdauer noch nicht erreicht ist. Dies gilt auch, wenn eine Beschädigung des Kopfschutzes erkennbar ist.

Industrieschutzhelme und Industrie-Anstoßkappen verzehren die Aufprallenergie durch teilweise Zerstörung oder Beschädigung der Schale und der Innenausstattung. Industrie-Anstoßkappen ohne Innenausstattung verzehren die Aufprallenergie ausschließlich durch Zerstörung oder Beschädigung der Schale. Beschädigungen oder Zerstörungen des Kopfschutzes müssen nicht immer von außen erkennbar sein. Es kann sich auch um nicht erkennbare molekulare Störungen im Material handeln.

3.2.3.1
Gebrauchsdauer von Industrieschutzhelmen aus thermoplastischen Kunststoffen

Industrieschutzhelme aus thermoplasten Kunststoffen können einer altersbedingten Minderung ihrer Schutzfunktion unterliegen. Ihre Haltbarkeit, insbesondere die der Helmschalen, hängt von mehreren Einflussfaktoren ab. Unter anderem sind hier Witterungseinflüsse, UV-Bestrahlung und Luftverunreinigung zu nennen.

Hinzu kommen noch herstellerseitige Einflüsse, z.B. Art und Qualität des verwendeten Ausgangs-Kunststoffes und der zugegebenen UV-Stabilisatoren, Druck, Temperatur und Spritzgeschwindigkeit bei der Formgebung der Helmschalen.

Häufig verwendete thermoplastische Kunststoffe sind z.B.

BezeichnungKurzzeichen
PolyethylenPE
PolypropylenPP
glasfaserverstärktes PolypropylenPP-GF
PolycarbonatPC
glasfaserverstärktes PolycarbonatPC-GF
Acrylnitril-Butadien-StyrolABS

Aus den vorstehend genannten Gründen gilt für die meisten Industrieschutzhelme aus thermoplastischen Kunststoffen, dass ihre Gebrauchsdauer, gemessen ab Herstellungsdatum, auf maximal vier Jahre begrenzt werden sollte.

Zur Groborientierung über die Versprödung von Helmschalen aus nicht glasfaserverstärktem thermoplastischem Kunststoff wird der so genannte "Knacktest" empfohlen.

Dabei wird die Helmschale mit den Händen seitlich leicht eingedrückt bzw. der Schirm leicht verbogen. Nimmt man bei aufgelegtem Ohr Knister- oder Knackgeräusche wahr, sollte der Helm der weiteren Benutzung entzogen werden.

3.2.3.2
Gebrauchsdauer von Industrieschutzhelmen aus duroplastischen Kunststoffen

Industrieschutzhelme aus duroplastischen Kunststoffen weisen in der Regel eine längere Gebrauchsdauer auf als Industrieschutzhelme aus thermoplastischen Kunststoffen. Ihre Gebrauchsdauer kann aber ebenfalls durch mechanische Beschädigungen und Fertigungstoleranzen beeinflusst werden. Auch Witterungseinflüsse können für die Gebrauchsdauer eine Rolle spielen.

Häufig verwendete duroplastische Kunststoffe sind z.B.:

BezeichnungKurzzeichen
faserverstärktes Phenol-Formaldehyd-HarzPF-SF
glasfaserverstärktes ungesättigtes PolyesterharzUP-GF

Anhand von Untersuchungen an getragenen duroplastischen Industrieschutzhelmen wurde festgestellt, dass ihre Gebrauchsdauer, gemessen ab Herstellungsdatum, auf maximal acht Jahre begrenzt werden sollte.