DGUV Regel 112-191 - Benutzung von Fuß- und Knieschutz

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.1 - 3 Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit

3.1 Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmen

Vor der Auswahl und der Benutzung von Fuß- oder Knieschutz hat der Unternehmer eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen (auch Einsatzbedingungen) durchzuführen, die insbesondere beinhaltet

  • Art und Umfang der Gefährdungen,

  • Gefährdungsdauer

    und

  • persönliche Voraussetzungen des Versicherten.

Eine Gefährdungsbeurteilung besteht aus der Gefährdungsermittlung und der Bewertung des Risikos.