DGUV Regel 112-189 - Benutzung von Schutzkleidung

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Anhang 4 - Risiken durch ungenügende Schutzwirkung

Risiken für den Rumpf, Arme und BeineUrsachen und Art der RisikenBei der Auswahl bzw. Verwendung der Schutzkleidung in Bezug auf Sicherheit zu beachtende Faktoren
Ungenügende Schutzwirkung-Falsche Auswahl der Schutzkleidung-Auswahl der Schutzkleidung entsprechend der Art und Höhe der Risiken und der betrieblichen Beanspruchung
-Beachtung der Herstellerinformation (Gebrauchsanleitung)
-Beachtung der Kennzeichnung der Schutzkleidung (z.B. Schutzklassen, Kennzeichen für spezielle Einsatzbereiche)
-Auswahl der Schutzkleidung unter Beachtung der individuellen Faktoren des Trägers
-Falsche Anwendung der Schutzkleidung-Sachgerechte und risikobewusste Benutzung der Schutzkleidung
-Beachtung der Herstellerinformation
-Verschmutzung, Abnutzung oder Beschädigung der Schutzkleidung-Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit
-Reinigung-Regelmäßige Kontrolle
-Alterung-Rechtzeitiger Einsatz
-Beachtung der Herstellerinformation
-Erhaltung der Abmessung
-Benutzungsdauer