DGUV Regel 112-189 - Benutzung von Schutzkleidung

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.6 - 4.6 Kennzeichnung

4.6.1
Allgemeines

Schutzkleidung muss mindestens mit folgenden Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet sein:

  • Name oder Kennzeichnung des Herstellers oder Lieferers,

  • Typenangabe oder Modellnummer,

  • Größenangabe.

Zusätzlich muss die CE-Kennzeichnung angebracht sein.

Das CE-Zeichen besteht aus dem Kurzzeichen "CE" (CE = Communauté européenne).

Für die Auswahl von Schutzkleidung ist die Herstellerinformation vom Lieferanten über Verwendung, Schutzfunktion und Haltbarkeit der Schutzkleidung zu benutzen. Hierzu zählt die Gewährleistung, dass die Anforderungen der EG-Richtlinie bzw. der zutreffenden harmonisierten EN-Normen durch den Lieferanten erfüllt werden. Dies erfolgt durch die CE-Kennzeichnung und die Konformitätserklärung.

4.6.2
Kennzeichnung jedes Schutzkleidungsteiles durch ein Piktogramm

4.6.2.1

Jedes Teil der Schutzkleidung muss gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung muss

  • auf dem Artikel selbst bzw. auf einem Etikett aufgedruckt sein, das am Artikel befestigt ist,

  • sichtbar und lesbar angebracht sein,

  • widerstandsfähig gegenüber der angegebenen Anzahl an Reinigungsprozessen der Kleidung sein.

4.6.2.2

Die Kennzeichnung muss folgende Informationen beinhalten:

  1. 1.

    Name, Handelsname oder andere Formen zur Identifikation des Herstellers bzw. seines autorisierten Vertreters im Land eines CEN-Mitgliedes,

  2. 2.

    Typbezeichnung, Handelsnamen oder Codes,

  3. 3.

    Größenbezeichnung,

  4. 4.

    Nummer der speziellen EN-Norm,

  5. 5.

    Piktogramm und wo zutreffend, Angabe der Leistungsstufe, die den einzelnen Normen zu entnehmen ist.

Als Bezeichnung für die Gefahren der Anwendungsart findet das Piktogramm entsprechend den Hinweisen Verwendung, welche in der spezifischen Norm bei den Anforderungen an die Kennzeichnung gegeben werden.

Bei nichtklassifizierten Anforderungen finden sich neben dem Piktogramm keine Nummern. Hinsichtlich klassifizierter Anforderungen wird die Zahl, die den Leistungsgrad angibt, neben dem Piktogramm angeführt. Diese Zahlen befinden sich immer in der von der spezifischen Norm geforderten, festgelegten Reihenfolge. Sie werden neben dem Piktogramm dargestellt, wobei sie auf dessen rechter Seite beginnen und dem Uhrzeigersinn folgen.

Beispiel für Wetterschutzkleidung:

ccc_1131_abb17.jpg

Die spezifische Norm beschreibt die Reihenfolge der klassifizierten Anforderungen. In diesem Beispiel zeigt die

  1. 1.

    Position die Leistungsstufe der Widerstandsfähigkeit gegen Wasserdurchdringung,

  2. 2.

    Position die Leistungsstufe des Materials für den Wasserdampfdurchgangswiderstand.

Hinter dem Piktogramm für Chemikalienschutzkleidung folgt ein "i", welches darauf hinweist, dass die Anweisungen des Herstellers zu berücksichtigen sind. Für den Fall, dass der Leistungsgrad für alle Kriterien unterhalb des Minimums liegt, wird das Piktogramm durchgestrichen. Mit der Verwendung eines durchgestrichenen Piktogramms kann der Hersteller erklären, dass das Produkt nicht gegen eine spezielle Gefahr bzw. für einen speziellen Verwendungszweck vorgesehen ist.

Siehe auch DIN EN 340.

4.6.3
Textilkennzeichnung

Nach dem Textilkennzeichnungsgesetz dürfen in Deutschland Textilien - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nur mit Angabe des Rohstoffgehaltes (Art- und Gewichtsanteil, z.B. 100 % Baumwolle) in den Verkehr gebracht werden. Bei textiler Schutzkleidung ist auf diese Angabe zu achten, weil hiervon unter anderem die Verwendungsmöglichkeit abhängt.

4.6.4
Pflegekennzeichnung

Bei der Pflegekennzeichnung handelt es sich um internationale Symbole für die Pflegebehandlung von Textilien, z.B. Waschen, Bügeln, Chemischreinigen.

Abb. 17: Pflegekennzeichnung
ccc_1131_abb18.jpg