DGUV Regel 103-007 - Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.2 - 3.2 Ausführung

3.2.1

Auftritte von Steiggängen müssen trittsicher sein und eine sichere Festhaltemöglichkeit bieten.

Zur Trittsicherheit gehören neben der ausreichenden Festigkeit auch die ausreichende Auftrittstiefe sowie Rutschhemmung.

Zur Auftrittstiefe siehe auch:

Für Steigeisen - DIN EN 13101 "Steigeisen für Steigeisengänge in Schächten; Anforderungen, Kennzeichnung, Prüfung und Beurteilung der Konformität",

für Steigleitern für Schächte - DIN EN 14396 "Ortsfeste Steigleitern für Schächte" und DIN EN 12255-10 "Kläranlagen; Teil 10: Sicherheitstechnische Baugrundsätze".

Auftritte sind unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse rutschhemmend auszuführen.

Bei erhöhter Rutschgefahr, z.B. bei Vorhandensein von Öl, Fett oder Schlamm, sollten Auftritte mit offenen, stark profilierten Trittflächen eingesetzt werden, so dass gleitfördernde Stoffe abfließen können.

Siehe auch BG-Regel "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr" (BGR 181) und DIN EN 12255-10.

Bild 13: Lochsprossen
ccc_1123_bild13.jpg

3.2.2

Die Fußfreiraumbreite (Auftrittsbreite), ausgenommen bei Steigeisen nach DIN EN 13101, muss bei einläufigen Steiggängen mindestens 300 mm betragen; bei zweiläufigen Steiggängen muss sie mindestens 150 mm betragen.

Siehe Bilder 3 und 4.

3.2.3

Die Auftritte von Steiggängen müssen als Sicherung gegen Abrutschen des Fußes beidseitig eine Seitenbegrenzung aufweisen.

Die Seitenbegrenzung kann z.B. durch Abkröpfen oder Aufkantung erreicht werden.

Siehe Bilder 3 und 4 sowie DIN EN 13101.

3.2.4

Beim Einbau einzelner Auftritte von Steiggängen, z.B. Steigeisen, müssen folgende Abstände (Fußfreiraumtiefen) eingehalten werden:

  • Mindestens 150 mm, gemessen zwischen Wandfläche und Auftrittsachse,

  • mindestens 160 mm, gemessen zwischen Wandfläche und Auftrittvorderkante.

Dabei darf die Fußfreiraumtiefe, gemessen am Auftrittschenkel (Außenseite), 120 mm nicht unterschreiten.

Siehe auch DIN EN 13101.

Bild 14: Fußfreiraum an gekrümmten Wänden
ccc_1123_bild14.jpg
Bild 15: Fußfreiraum an geraden Wänden
ccc_1123_bild15.jpg

3.2.5

Sind innerhalb eines Steigganges versetzte unterschiedliche Querschnitte vorhanden, sollten Steigleitern bevorzugt werden.

Bild 16: Schacht mit unterschiedlichen Querschnitten
ccc_1123_bild16.jpg