DGUV Regel 101-008 - Arbeiten im Spezialtiefbau

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.7 - 4.7 Besondere Bestimmungen für Injektionsarbeiten

4.7.1
Maßnahmen vor Beginn der Arbeiten

Vor Beginn der Arbeiten ist sicherzustellen, dass Druckschläuche, ihre Verbindungsteile und Anschlüsse wie folgt geprüft werden:

  • Druckschläuche auf ordnungsgemäßen Zustand, z.B. auf Beschädigungen an Schlaucheinpressungen oder Schäden am Gewebe der Stahlarmierung,

  • Druckschlauch-Verbindungsteile (Nippel) auf ordnungsgemäßen Zustand, z.B. auf Beschädigungen an den Gewindeenden oder Verschleiß am Innendurchmesser,

    und

  • Druckschlauch-Anschlüsse auf ordnungsgemäßen Sitz, z.B. an der Förderpumpe, an der Lanze.

Schläuche siehe DIN 20 066 "Fluidtechnik; Schlauchleitungen; Maße, Anforderungen".

4.7.2
Sicherungsmaßnahmen beim Aufbau der Geräte

Beim Aufbau der Geräte ist sicherzustellen, dass

  • nur Schläuche verwendet werden, die hinsichtlich zulässigem Druck und Herstelldatum gekennzeichnet sind,

  • beim Verlegen der Förderleitung zwischen Pumpe und Injektionsstelle keine Scheuerstellen vorhanden sind, an denen der pulsierende Schlauch beschädigt werden kann,

  • die Schlauchverlegung geradlinig und ohne Schlaufen erfolgt,

  • Beschädigungen durch andere auf der Baustelle auszuführende Arbeiten ausgeschlossen sind,

  • bei Beschickung der Mischanlage über Baustellensilos auf die dafür erforderlichen Fundamente und gegebenenfalls Verankerungen geachtet wird.

4.7.3
Sicherheitsmaßnahmen bei Injektionsarbeiten

Bei Injektionsarbeiten ist sicherzustellen, dass

  • der Druckablasshahn in der Förderleitung täglich gereinigt und auf Funktion geprüft wird,

  • Druckschlauchleitungen mit sämtlichen Anschluss- und Verbindungsstellen wöchentlich mindestens einmal auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden,

  • Schäden an druckbeaufschlagten Teilen sofort nach Erkennen ordnungsgemäß behoben werden,

  • während der Pumparbeiten Pumpenfahrer und Lanzenführer den Bedienungsstand nicht verlassen; zwischen Pumpenfahrer und Lanzenführer muss immer Verständigung möglich sein (Sicht-/Sprechverbindung),

  • der Systemdruck ständig beobachtet wird,

  • Bohrgestänge mit Beschädigungen an Gewindeteilen oder Schweißnähten ausgesondert werden,

  • beim Ein- und Ausbauen von Bohrgestänge und Lanzen Augen- und Gesichtsschutz getragen wird.