DGUV Regel 101-008 - Arbeiten im Spezialtiefbau

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Abschnitt 2 - 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser BG-Regel werden folgende Begriffe bestimmt:

  1. 1.

    Arbeiten inBohrungen sind alle Arbeiten, bei denen Personen in Bohrungen eingesetzt werden.

  2. 2.

    Arbeiten inBrunnen sind alle Arbeiten, bei denen Personen beim Abteufen von Brunnen eingesetzt werden.

  3. 3.

    Gefahrbereich ist der Bereich in der Umgebung einer Maschine oder einer Ausrüstung des Spezialtiefbaus, in dem Personen dem Risiko einer Verletzung oder Gesundheitsbeeinträchtigung infolge Maschineneinwirkung, z.B. durch arbeitsbedingte Bewegungen der Maschine oder ihrer Arbeitseinrichtungen, durch Abgase, Lärm oder Staub, ausgesetzt sind.