DGUV Regel 101-008 - Arbeiten im Spezialtiefbau

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Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich

1.1

Diese BG-Regel findet Anwendung auf Arbeiten des Spezialtiefbaus.

1.2

Diese BG-Regel findet keine Anwendung auf Vortriebsarbeiten für Tunnel und Stollen und auf Arbeiten zur Sanierung bestehender Leitungen.

Vortriebsarbeiten und Arbeiten zur Sanierung bestehender Leitungen siehe

  • Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" (BGV C22),

  • BG-Regel "Bauarbeiten unter Tage" (BGR 160),

  • BG-Regel "Rohrleitungsbauarbeiten" (BGR 236)

    und

  • BG-Information "Grabenloses Bauen" (BGI 780).