Abschnitt 21.3 - 21.3 Vortrieb unter Gewässern
Besteht bei Vortrieb unter Wasser die Gefahr von Ausbläsern, sind zusätzliche Sicherungsmaßnahmen zu treffen.
Dies wird z.B. erreicht durch den Einbau einer Tauchwand nahe der Ortsbrust.
Besteht bei Vortrieb unter Wasser die Gefahr von Ausbläsern, sind zusätzliche Sicherungsmaßnahmen zu treffen.
Dies wird z.B. erreicht durch den Einbau einer Tauchwand nahe der Ortsbrust.