Abschnitt 21.1 - 21 Durchpressungen, Schild- und Messervortriebe
21.1 Abbauarbeiten von Hand
Abbauarbeiten von Hand dürfen nur im Schutze der Schneide, der Messer oder des Baukörpers vorgenommen werden. Hindernisse vor der Schneide dürfen nur unter Einhaltung besonderer Sicherheitsmaßnahmen beseitigt werden.
Siehe auch Abschnitt 4.2.1.