Abschnitt 20.2 - 20.2 Sicherung gegen Rücklaufen
Vortriebsmaschinen in ansteigenden Schrägstollen oder Schrägschächten müssen mit Sicherheitseinrichtungen ausgerüstet sein, die bei Ausfall des Antriebes ein Rücklaufen verhindern.
Vortriebsmaschinen in ansteigenden Schrägstollen oder Schrägschächten müssen mit Sicherheitseinrichtungen ausgerüstet sein, die bei Ausfall des Antriebes ein Rücklaufen verhindern.