Abschnitt 14.5 - 14.5 Zusätzliche Bestimmungen für Elektro-Lokomotiven und Batterieladestationen
14.5.1
Batteriebetriebene Stollenlokomotiven müssen am Führerstand mit einem Hauptschalter ausgerüstet sein.
14.5.2
Batteriebehälter müssen mit Anschlageinrichtungen für den Transport mit Hebezeugen ausgerüstet sein.
14.5.3
Batterie-Ladestationen sollen unter Beachtung von DIN VDE 0510 "Akkumulatoren und Batterieanlagen" über Tage angeordnet sein.