Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich
1.1
Diese Sicherheitsregeln finden Anwendung auf Bauarbeiten unter Tage sowie auf die dabei eingesetzten Maschinen und Geräte.
1.2
Diese Sicherheitsregeln finden keine Anwendung auf Arbeiten
in Bohrungen und die Gewinnung von Bodenschätzen,
zur Instandhaltung und Verkehrssicherung baulicher Anlagen unter der Erdoberfläche, die keine eigentlichen Bauarbeiten sind.
Arbeiten in Bohrungen siehe "Sicherheitsregeln für Arbeiten in Bohrungen" (ZH 1/492).