DGUV Regel 101-007 - Sicherheitsregeln für Bauarbeiten unter Tage

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Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich

1.1

Diese Sicherheitsregeln finden Anwendung auf Bauarbeiten unter Tage sowie auf die dabei eingesetzten Maschinen und Geräte.

1.2

Diese Sicherheitsregeln finden keine Anwendung auf Arbeiten

  • in Bohrungen und die Gewinnung von Bodenschätzen,

  • zur Instandhaltung und Verkehrssicherung baulicher Anlagen unter der Erdoberfläche, die keine eigentlichen Bauarbeiten sind.

Arbeiten in Bohrungen siehe "Sicherheitsregeln für Arbeiten in Bohrungen" (ZH 1/492).