DGUV Regel 109-008 - Fahrzeug-Instandhaltung

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Abschnitt 5.34 - 5.34 Arbeiten an Fahrzeugen mit Energiespeichern (Kondensatoren)

Sind in der elektrischen Anlage der Fahrzeuge Kondensatoren enthalten, ist mindestens eine Entladezeit von 5 Minuten abzuwarten und vor Aufnahme der Arbeit die Spannungsfreiheit festzustellen.

Leistungskondensatoren auf Fahrzeugen müssen sich in weniger als 5 min auf maximal 60 V selbsttätig entladen. Siehe auch DIN EN 50 153 "Bahnanwendungen; Fahrzeuge; Schutzmaßnahmen in Bezug auf elektrische Gefahren".