DGUV Regel 109-008 - Fahrzeug-Instandhaltung

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Abschnitt 5.25 - 5.25 Arbeiten am Kraftstoffsystem von Otto-Motoren

Bei Arbeiten am Kraftstoffsystem, bei denen es sich nicht ausschließen lässt, dass Kraftstoff austritt, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass mindestens folgende Maßnahmen getroffen werden:

  • Tragen von persönlichen Schutzausrüstungen und Benutzen von Hautreinigungs-, Hautpflege- und Hautschutzmitteln nach den Abschnitten 5.4.1 und 5.4.4.

  • Auffangen austretender Kraftstoffe unmittelbar an der Austrittsstelle mit geeigneten leitfähigen Behältern.

  • Abklemmen der Kraftstoffleitungen im flexiblen Bereich.

  • Dichtes Verschließen offener Leitungen bzw. Anschlüsse.

  • Verbot solcher Arbeiten über Arbeitsgruben und Unterfluranlagen, es sei denn, dass keine Hebebühnen oder Einrichtungen, die das Arbeiten über Flurebene ermöglichen, vorhanden sind.

  • Absaugen entstehender Dämpfe bei Arbeiten unter beengten Raumverhältnissen.

  • Sofortiger Wechsel der mit Kraftstoff getränkten Kleidung.

  • Bereitstellung geeigneter Löscheinrichtungen in unmittelbarer Nähe für das Löschen in Brand geratener Kleidung.

  • Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen bei Überschreiten der Auslöseschwelle für Benzol.

  • Benutzung von speziellen Werkzeugen zum weitgehend trockenen Kraftstofffilter-Ausbau.

Arbeiten unter beengten Raumverhältnissen sind z.B. Instandsetzungsarbeiten der Kraftstoffpumpe oder des Tankgebers vom Kofferraum aus.

Geeignete Löscheinrichtungen sind z.B. Löschdecken, Löschbrausen.

Bei unmittelbarem Hautkontakt mit Ottokraftstoff ist eine Überschreitung der Auslöseschwelle anzunehmen. Geringfügiger oder kurzfristiger Hautkontakt, der nach medizinischer Beurteilung nicht zu biologischen Veränderungen führt, ist ausgenommen. Bei folgenden Arbeiten ist z.B. damit zu rechnen, dass Kraftstoff austritt, es zu längeren Hautkontakten kommt und die Auslöseschwelle überschritten ist, soweit keine Schutzhandschuhe getragen werden:

  • Vergaser-Instandhaltungsarbeiten,

  • Kraftstofffilter austauschen,

  • Kraftstoffpumpe aus- und einbauen,

  • Kraftstoffbehälter aus- und einbauen,

  • mechanische Kraftstoffförderpumpe aus- und einbauen,

  • Tanksieb ausbauen und reinigen bzw. ersetzen,

  • Kaltstartventil prüfen.

Siehe Gefahrstoffverordnung, Technische Regeln für Gefahrstoffe "Unmittelbarer Hautkontakt mit Gefahrstoffen" (TRGS 150) und Unfallverhütungsvorschrift "Arbeitsmedizinische Vorsorge" (BGV A4).