DGUV Regel 109-008 - Fahrzeug-Instandhaltung

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Abschnitt 4.1 - 4.1 Fußböden in Werkstatträumen

Fußböden in Werkstatträumen müssen eben und rutschhemmend sein.

Hinsichtlich eben siehe DIN 18 202 "Toleranzen im Hochbau; Bauwerke", hinsichtlich rutschhemmend siehe BG-Regel "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr" (BGR 181).

Siehe Abschnitt 1.5 des Anhangs zu § 3 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Arbeitsstättenrichtlinie ASR 8/1 "Fußböden".