DGUV Regel 109-008 - Fahrzeug-Instandhaltung

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Abschnitt 5.12 - 5.12 Umgang mit Akkumulatoren

5.12.1

Der Ausbau von Akkumulatoren ist in folgender Reihenfolge vorzunehmen:

  1. 1.

    Verbrauchernetz - soweit möglich - ausschalten,

  2. 2.

    Minuspol abklemmen,

  3. 3.

    Pluspol abklemmen.

Der Einbau ist in umgekehrter Reihenfolge vorzunehmen. Das gleichzeitige Berühren beider Pole ist durch Auswahl von geeignetem Werkzeug zu vermeiden.

5.12.2

Beim Anklemmen von Batterieladeeinrichtungen, Starthilfegeräten und elektrischen Messgeräten zum Messen des Ladezustandes ist zur Vermeidung von Lichtbögen die Minusleitung als letzter Kontakt möglichst weit entfernt von den Akkumulatoren und unterhalb der Gasaustrittsöffnungen an einem gut leitenden Massepunkt am Fahrzeug anzulegen; beim Abklemmen ist zuerst die Minusleitung zu lösen. Hierbei sind die Einrichtungen nach Abschnitt 4.26 zu benutzen. Bei einer massefreien Karosserie sind die Herstellangaben zu beachten.

5.12.3

In Räumen zum Laden von Akkumulatoren sind vorhandene Lüftungsöffnungen stets freizuhalten.

Siehe DIN VDE 0510 "VDE-Bestimmung für Akkumulatoren und Batterie-Anlagen".

Siehe auch Abschnitte 4.7 und 5.20.

5.12.4

Säuren und Laugen für Akkumulatoren dürfen nur in bruchsicheren oder vor Bruch geschützten sowie entsprechend gekennzeichneten Gefäßen, die eine Verwechslung mit Gefäßen anderen Inhalts ausschließen, aufbewahrt werden. Durch Aufschrift ist die Art des Inhalts anzugeben.

Siehe §§ 4 und 24 der Gefahrstoffverordnung.

5.12.5

Beim Arbeiten mit Säuren und Laugen sind Einrichtungen, die das Verspritzen und Verschütten der Säuren und Laugen verhindern, zu benutzen.

Dies sind z.B. Säureheber, Ballonkipper.

5.12.6

Fahrzeugakkumulatoren dürfen zur Vermeidung von Knallgas nicht überladen oder mit zu hohen Ladeströmen oder mit zu hohen Ladespannungen geladen werden.