DGUV Regel 109-008 - Fahrzeug-Instandhaltung

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Abschnitt 4.14 - 4.14 Kraftstoff-Einspritzdüsen-Prüfeinrichtungen

Beim Prüfen von Einspritzdüsen müssen Einrichtungen gegen Verletzungen durch den Hochdruckflüssigkeitsstrahl vorhanden sein.

Beim Auftreffen des Flüssigkeitsstrahls (Kraftstoff) auf die Haut kann es zu Hautdurchdringungen und dadurch zu Gesundheitsschäden kommen. Diese können vermieden werden, wenn der Flüssigkeitsstrahl, z.B. innerhalb eines Glaszylinders, in einen Auffangbehälter abgeleitet wird.