DGUV Regel 109-008 - Fahrzeug-Instandhaltung

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Fahrzeug-Instandhaltung
(bisher: BGR 157)

(bisher ZH 1/454)

Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Fachausschuss "Metall und Oberflächenbehandlung"

Stand der Vorschrift: Aktualisierte Fassung Januar 2005

Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten z.B. aus

  • staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen)

    und/oder

  • berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften)

    und/oder

  • technischen Spezifikationen

    und/oder

  • den Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher Präventionsarbeit.

BG-Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in BG-Regeln enthaltenen Empfehlungen davon ausgehen, dass er die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kleinschrift gegeben.

Hinweis:

Nach § 8 Abs. 2 der neuen Arbeitsstättenverordnung gelten die Arbeitsstättenrichtlinien bis zu ihrer Überarbeitung, längstens jedoch sechs Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung, fort.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Allgemeine Anforderungen3
Bau und Ausrüstung 4
Bauliche EinrichtungenA.
Fußböden in Werkstatträumen4.1
Ausgänge4.2
Quetsch- und Anstoßgefahren4.3
Handbetätigte Fenster, Türen und Tore4.4
Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore4.5
Arbeitsgruben und Unterfluranlagen4.6
Lüftungseinrichtungen zum Ableiten von Gasen, Dämpfen, Stäuben und Rauchen4.7
Lüftung von Arbeitsgruben und Unterfluranlagen4.8
Hochgelegene Arbeitsplätze4.9
Abblasleitungen für Flüssiggas4.10
Rauchverbot4.11
Maschinen und GeräteB.
Radauswuchtmaschinen4.12
Schutzeinrichtungen beim Transport und beim Füllen von Luftreifen4.13
Kraftstoff-Einspritzdüsen-Prüfeinrichtungen4.14
Motortesteinrichtungen4.15
Rollen-Prüfstände4.16
Spannvorrichtungen für Schraubenfedern4.17
Hebeeinrichtungen und Unterstellböcke4.18
Fahrzeugwaschanlagen4.19
Behälter für brennbare und ätzende Flüssigkeiten, Sammelbehälter, Reinigungsgefäße und Teile-Reinigungsgeräte4.20
Gaswarngeräte für Instandhaltungsarbeiten an Behälterfahrzeugen4.21
Feuerlöscher und andere Löscheinrichtungen4.22
Elektrische Anlagen und BetriebsmittelC.
Allgemeines4.23
Fahrleitungen in Werkstätten4.24
Elektrische Betriebsmittel bei erhöhter elektrischer Gefährdung4.25
Einrichtungen zur Vermeidung von Lichtbögen bei Fahrzeugakkumulatoren4.26
Betrieb 5
Gemeinsame BestimmungenA.
Bestimmungsgemäßes Arbeiten5.1
Unterweisung5.2
Informationspflicht5.3
Persönliche Schutzausrüstungen, Hautreinigungs-, Hautpflege- und Hautschutzmittel5.4
Freihalten der Verkehrswege, Rettungswege, Notausgänge und Ausstiege aus Arbeitsgruben5.5
Absturzgefahren bei Arbeitsgruben und Unterfluranlagen, Rutschgefahren5.6
Arbeiten an Fahrzeugen mit Absturzgefahr5.7
Führen von Fahrzeugen5.8
Sichern von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen gegen Bewegungen5.9
Arbeiten an Bremsanlagen und Kupplungen5.10
Arbeiten in Behältern und engen Räumen von Fahrzeugen5.11
Umgang mit Akkumulatoren5.12
Arbeiten an Kraftstoff-Einspritzdüsen5.13
Arbeiten auf öffentlichen Straßen, Werksstraßen und im Gleisbereich5.14
Rauchen in Arbeitsräumen5.15
Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen5.16
Montage von Fahrzeugrädern5.17
Aus- und Einbau von Schraubenfedern5.18
Arbeiten mit Rollen-Prüfständen5.19
Besondere Bestimmungen bei Gefährdungen durch Gefahrstoffe, Brand- und ExplosionsgefahrenB.
Lüftungsmaßnahmen5.20
Brennbare Stoffe5.21
Brand- und Explosionsgefahren, Zündquellen5.22
Lackierarbeiten5.23
Verarbeiten von Unterbodenschutz- und Hohlraumkonservierungsstoffen5.24
Arbeiten am Kraftstoffsystem von Otto-Motoren5.25
Betanken von Fahrzeugen5.26
Arbeiten an Behälterfahrzeugen für brennbare Flüssigkeiten5.27
Arbeiten an Fahrzeugen mit Autogasanlagen5.28
Arbeiten an Airbag- und Gurtstraffersystemen5.29
Besondere Bestimmungen bei Gefährdungen durch elektrischen StromC.
Arbeiten an elektrischen Anlagen von Fahrzeugen5.30
Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung5.31
Prüfarbeiten unter Spannung5.32
Besondere Bestimmungen für Arbeiten an SchienenfahrzeugenD.
Arbeiten im Bereich von Fahrleitungen in Werkstätten5.33
Arbeiten an Fahrzeugen mit Energiespeichern (Kondensatoren)5.34
Bewegen von Schienenfahrzeugen5.35
Prüfung6
Allgemeines6.1
Prüfung von Autogasanlagen6.2
Zeitpunkt der Anwendung7
Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3)Anhang 1
Prüfungen sonstiger Anlagen und EinrichtungenAnhang 2
Vorschriften und RegelnAnhang 3