DGUV Regel 109-004 - Rundstahlketten als Anschlagmittel in Feuerverzinkereien

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Abschnitt 4.3 - 4.3 Kennzeichnung

Rundstahlketten müssen je nach Güteklasse z.B. mit einem runden oder fünfeckigen Anhänger nach DIN 685-4 oder viereckig nach DIN EN 818-5 gekennzeichnet sein. Auf die farbliche Kennzeichnung kann verzichtet werden.

Wegen der Einsatzbedingungen in aggressiven Medien sollten die Anhänger aus säurebeständigem Werkstoff bestehen.