Abschnitt 6 - 6 Prüfung
Siehe auch Abschnitt 3.3.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Rundstahlketten mindestens 14tägig in gebeiztem Zustand durch einen Sachkundigen wie folgt geprüft werden:
Sichtkontrolle auf Korrosionsnarben, Risse, Brüche, Verformungen oder andere Beschädigungen,
stichprobenweise Maßkontrolle.