DGUV Regel 110-006 - Flüssiggasanlagen zu Haushaltszwecken auf Wasserfahrzeugen in der Binnenschifffahrt

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Abschnitt 4.8 - 4.8 Anforderungen an Verbrauchsgeräte

4.8.1

Es dürfen nur Verbrauchsgeräte eingebaut sein, die für die Verwendung in Räumen, auch unter Erdgleiche, geeignet sind; Heizstrahler dürfen nicht verwendet werden. Der Unternehmer darf Gasverbrauchseinrichtungen, die unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 90/396/EWG fallen, nach dem 31. Dezember 1991 erstmals nur in Betrieb nehmen, wenn sie den Anforderungen des Anhangs I dieser Richtlinie entsprechen und dies durch eine EG-Konformitätserklärung nach Anhang II sowie das EG-Zeichen nach Anhang III dieser Richtlinie nachgewiesen ist. Abweichend von Satz 2 darf der Unternehmer Gasverbrauchseinrichtungen, die den Anforderungen der Abschnitte 4.8.1 und 4.8.2 entsprechen und bis zum 31. Dezember 1995 in den Mitgliedstaaten der EG in den Verkehr gebracht worden sind, auch noch nach diesem Zeitpunkt in Betrieb nehmen und betreiben.

Verbrauchsgeräte sind geeignet, wenn sie ein anerkanntes Prüfzeichen (z.B. DIN-DVGW) besitzen und wenn sie als

  • Kochgerät

    DIN EN 30-1-1 "Haushalts-Kochgeräte für gasförmige Brennstoffe; Teil 1-1: Sicherheit; Allgemeines",

    DIN EN 30-1-2 "Haushalts-Kochgeräte für gasförmige Brennstoffe; Teil 1-2: Geräte mit Umluft-Backöfen und/oder Strahlungsgrilleinrichtung",

    DIN EN 30-1-3 "Haushalts-Kochgeräte für gasförmige Brennstoffe; Teil 1-3: Sicherheit; Geräte mit Glaskeramik-Kochteil",

    DIN 30694-4 "Gasgeräte für Flüssiggas in Fahrzeugen; Koch-, Back-, Grill- und Gefriergeräte; Anforderungen und Prüfung",

  • Kühlgerät

    DIN EN 732 "Festlegungen für Flüssiggasgeräte; Absorber-Kühlschränke",

    DIN 30694-4 "Gasgeräte für Flüssiggas in Fahrzeugen; Koch-, Back-, Grill- und Gefriergeräte; Anforderungen und Prüfung",

  • Durchlauf-Wasserheizer

    DIN 3368-2 "Gasgeräte; Umlauf-Wasserheizer; Kombi-Wasserheizer; Anforderungen, Prüfung",

    DIN 3368-4 "Gasgeräte; Durchlauf-Wasserheizer mit selbsttätiger Leistungsanpassung",

    DIN EN 483 "Heizkessel für gasförmige Brennstoffe; Heizkessel des Typs C mit einer Nennwärmebelastung gleich oder kleiner 70 kW",

    DIN EN 89 "Gasbeheizte Vorrats-Wasserheizer für den sanitären Gebrauch",

    DIN EN 26 "Gasbeheizte Durchlauf-Wasserheizer für den sanitären Gebrauch mit atmosphärischen Brennern",

  • Raumheizer

    DIN 3364-1 "Gasverbrauchseinrichtungen; Raumheizer; Begriffe, Anforderungen, Kennzeichnung, Prüfung",

    DIN EN 624 "Festlegungen für flüssiggasbetriebene Geräte; Raumluftabhängige Flüssiggas-Raumheizgeräte zum Einbau in Fahrzeugen und Booten",

  • Warmlufterzeuger

    DIN 4794-3 "Ortsfeste Warmlufterzeuger; Gasbefeuerte Warmlufterzeuger mit Wärmeaustauscher; Anforderungen, Prüfung",

    DIN 4794-7 "Ortsfeste Warmlufterzeuger; Gasbefeuerte Warmlufterzeuger ohne Wärmeaustauscher; Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung",

entsprechen; siehe auch Abschnitt 3.3.

Nicht geeignet sind Verbrauchsgeräte, die bestimmungsgemäß nur im Freien zu verwenden sind.

4.8.2

Sämtliche Brenner der Verbrauchsgeräte müssen mit thermoelektrischen oder gleichwertigen Zündsicherungen ausgerüstet sein, die auch ein Ausströmen von unverbranntem Gas am Zünd- bzw. Wachflammenbrenner verhindern. Die Schließzeiten der Zündsicherungen müssen so bemessen sein, dass keine explosionsfähige Atmosphäre im Raum entstehen kann. Sie dürfen nicht über 60 Sekunden liegen.

Hinsichtlich Zündsicherungen siehe DIN 3258-2 "Flammenüberwachung an Gasgeräten; Automatische Zündsicherungen; Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung" und DIN EN 125 "Flammenüberwachungseinrichtungen für Gasgeräte, Thermoelektrische Zündsicherungen".

4.8.3

Bei Anschlussmöglichkeit an nur einen Behälter darf der Anschlusswert der Verbrauchsgeräte folgende Werte nicht überschreiten:

zulässiges Füllgewicht der Behälter11 kg33 kg
Summe der Anschlusswerte
aller Verbrauchsgeräte mit Dauerentnahme0,3 kg/h0,65 kg/h
maximaler Einzelanschlusswert1,6 kg/h2,5 kg/h

4.8.4

Verbrauchsgeräte mit höherem Anschlusswert müssen an mehrere Behälter gleichzeitig angeschlossen werden können.

4.8.5

Verbrauchsgeräte müssen vom Hersteller oder Einrichter auf den Betrieb mit handelsüblichem Propan eingestellt sein.