Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich
1.1
Diese BG-Regel findet Anwendung auf Steigbolzen und Steigbolzengänge an
Gittermasten,
Betonmasten,
Stahlvollwandmasten,
Stahlrohrmasten,
Portalmasten und Portalen.
1.2
Diese BG-Regel findet keine Anwendung auf
Antennentragwerke aus Stahl,
bauliche Anlagen, die unter den Anwendungsbereich der BG-Regeln "Turm- und Schornsteinbau" fallen,
Steigeisen und Steigeisengänge.
Siehe DIN 4131 "Antennentragwerke aus Stahl" und BG-Regeln "Steigeisen und Steigeisengänge" (BGR 177, bisherige ZH 1/542).