DGUV Regel 103-005 - Einsatz von Steigbolzen und Steigbolzengängen

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Anhang 1 - Vorschriften und Regeln

Nachstehend sind die insbesondere zu beachtenden einschlägigen Vorschriften und Regeln zusammengestellt; siehe auch Abschnitt 3.2:

1.
Gesetze, Verordnungen

(Bezugsquelle:

Buchhandel

oder

Carl Heymanns Verlag,

Luxemburger Straße 449, 50939 Köln)

Gerätesicherheitsgesetz (GSG) CHV 3/ZH 1/399,

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) (CHV 2/ZH 1/7),

Achte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8. GSGV).

2.
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

(Bezugsquelle:

Berufsgenossenschaft

oder

Carl Heymanns Verlag, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln)

Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A1, bisherige VBG 1),

Unfallverhütungsvorschrift "Arbeiten an Masten, Freileitungen und Oberleitungsanlagen" (BGV D32, bisherige VBG 89),

Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV A8, bisherige VBG 125),

BG-Regel "Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen" (BGR 148, bisherige ZH 1/294).

BG-Regeln: Steigeisen und Steigeisengänge (BGR 177, bisherige ZH 1/542).

3.
Normen

(Bezugsquelle:

Beuth Verlag GmbH,

Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin

bzw.

VDE-Verlag GmbH,

Bismarckstraße 33, 10625 Berlin)

DIN EN 795

Schutz gegen Absturz, Anschlageinrichtungen, Anforderungen und Prüfverfahren,

DIN 4131

Antennentragwerke aus Stahl,

DIN 7990

Sechskantschrauben mit Sechskantmuttern für Stahlkonstruktionen,

DIN EN 1891

Persönliche Schutzausrüstung zur Verhinderung von Abstürzen; Kernmantelseile mit geringer Dehnung,

E DIN EN 13101-1

Steigeisengänge; Teil 1: Anforderungen und Kennzeichnung,

DIN VDE 0210

Bau von Starkstrom-Freileitungen mit Nennspannungen über 1 kV.