Abschnitt 7 - 7 Zeitpunkt der Anwendung
Diese BG-Regel ist anzuwenden ab Januar 2002, soweit nicht Inhalte dieser BG-Regel nach geltenden Rechtsnormen oder als allgemein anerkannte Regeln der Technik bereits zu beachten sind. Sie ersetzt die "Sicherheitsregeln für Steigbolzen und Steigbolzengänge" (ZH 1/234) vom April 1990.