Anhang 3 - Leitfaden für den Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen
Leere Felder ausfüllen; ja |_| oder nein |_| ankreuzen!
A. Gefährdungsermittlung mit Risikobeurteilung am vorgesehenen Einzelarbeitsplatz
- 1.
Prüfen der Zulässigkeit des vorgesehenen Einzelarbeitsplatzes
- 1.1
Bezeichnung des vorgesehenen Einzelarbeitsplatzes
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- 1.2
Was wird gemacht?
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Wo wird gearbeitet?
(Falls an wechselnden Arbeitsplätzen gearbeitet wird, dies bitte angeben)
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Wie werden die Arbeiten durchgeführt? (z.B. Angabe von Hilfsmitteln; Umgebungsbedingungen)
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Wann wird gearbeitet? (z.B. Zeitangabe, Wochenende)
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Wer führt die Arbeit durch? (Name[n])
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- 1.3
Prüfen, ob die vorgesehene Arbeit in Vorschriften geregelt ist?
ja |_| nein |_| Ist die Einzelarbeit durch Vorschriften bereits geregelt oder verboten?
ja |_| → Vorschriften einhalten, gegebenenfalls weiter mit Gefährdungsfaktor B nein |_| → dann weiter mit Abschnitt 2 - 2.
Ermittlung der Gefährdungsfaktoren und Beurteilung der Arbeitsbedingungen sowie Art der Überwachung
- 2.1
Schritte zum Ausfüllen der nachstehenden Tabelle
Die für Einzelarbeit vorgesehenen Tätigkeiten A einzeln auflisten. Dann sind jeder Tätigkeit die Gefährdungsfaktoren B zuzuordnen. Für die ermittelten Gefährdungsfaktoren B ist eine Einstufung der gemeinsamen Gefährdungsstufe C vorzunehmen. Dieser Gefährdungsstufe C ist die dazugehörige Gefährdungsziffer GZ zuzuordnen. Jeder Tätigkeit A ist die Wahrscheinlichkeit des Notfalles D zuzuordnen und mit der Bewertungsziffer NW auszudrücken.
Anmerkungen: Bei mehreren Gefährdungsfaktoren B einer bestimmten Tätigkeit A ist die Bewertungsziffer NW um mindestens 1 zu erhöhen.
Pro Tätigkeit A ist ein Produkt GZ × NW zu bilden.
Beurteilung der Arbeitsbedingungen eines Einzelarbeitsplatzes
A
TätigkeitB
Gefährdungsfaktoren 1)C
Gefährdungsstufe 2)GZ 3] D
Wahrscheinlichkeit eines Notfalls 4)NW5) GZ × NW Aus Tabelle 1 Gering, erhöht, kritisch 1-10 Gering, mäßig, hoch 1-10 Beachte: Bei mehr als einem Gefährdungsfaktor einer bestimmten Tätigkeit ist die Ziffer NW um mindestens 1 zu erhöhen!
"Mögliche Gefährdungsfaktoren" entnehmen und gegebenenfalls ergänzen
"Einteilung nach Gefährdungsstufen": Festlegung der Gefährdungsziffer
"Einteilung nach Gefährdungsstufen": Festlegung der Gefährdungsziffer
Gefährdungsziffer GZ = Kennziffer zur Beurteilung einer Gefährdung, siehe Tabelle 2"Wahrscheinlichkeit eines Notfalls"
"Wahrscheinlichkeit eines Notfalls" Bewertungsziffer NW = Kennziffer zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit eines Notfalls, siehe Tabelle 3
- 2.2
Liegen kritische Gefährdungsstufen vor?
nein |_| → weiter mit Abschnitt 2.2.1 ja |_| → Ist die Notfallwahrscheinlichkeit hoch? ja |_| → dann vorhandene technische oder organisatorische Maßnahmen zusätzlich verbessern → zurück nach Abschnitt 2 nein |_| → weiter mit Abschnitt 2.2.3 - 2.2.1
Liegen erhöhte Gefährdungsstufen vor?
nein |_| → dann Ende ja |_| → dann weiter mit Abschnitt 2.2.2 dann weiter mit Abschnitt 2.2.2
- 2.2.2
Ist die Notfallwahrscheinlichkeit hoch?
ja |_| → weiter mit Abschnitt 2.2.3 nein |_| → Art der Überwachung festlegen, z.B. Kontrollgänge, dabei Häufigkeit festlegen oder Telefon; dann Ende. "Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen" (BGI/GUV-I 5032) Personen-Notsignal-Anlagen nicht zwingend vorgeschrieben aber möglich. Wenn eine PNA verwendet, dann weiter mit Abschnitt 3.2.
- 2.2.3
Art der ständigen Überwachung festlegen
z.B. Personen-Notsignal-Anlagen oder Videoeinrichtung im Dauerbetrieb.
- 3.
Ermittlung der Wirksamkeit rechtzeitiger Hilfsmaßnahmen
- 3.1
Ist die lückenlose Überwachung des Einzelarbeitsplatzes während der Tätigkeit sichergestellt?
ja |_| → dann weiter mit Abschnitt 3.2 nein |_| → dann weiter mit Abschnitt 5 - 3.2
Der Zeitbedarf bis zum Beginn der Einleitung von Hilfsmaßnahmen beträgt 6):
(bitte ankreuzen) unter 5 Minuten |_| → EV = 0 dann weiter mit Abschnitt 4 5 Minuten bis 10 Minuten |_| → EV = 1 dann weiter mit Abschnitt 4 10 Minuten bis 15 Minuten |_| → EV = 2 dann weiter mit Abschnitt 4 Beträgt die Zeit bis zum Beginn der Hilfsmaßnahmen mehr als 15 Minuten, ist z.B. die Effektivität der Rettungskette nicht gewährleistet.
Anhang 2 "Maßnahmen im Alarmfall bei Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen bis zum Beginn von Hilfsmaßnahmen" zeigt, welche organisatorischen Voraussetzungen zum Einhalten der Zeiten nach Tabelle 4 gefordert sind.
Über 15 Minuten |_| → dann weiter mit Abschnitt 5 "Bewertung der Zeit bis zum Beginn von Hilfsmaßnahmen am Einzelarbeitsplatz"
- 4.
Risikobeurteilung für den vorgesehenen Einzelarbeitsplatz beim Einsatz einer ersonen-Notsignal-Anlage
Es ist der höchste Wert GZ × NW aus der Tabelle "Beurteilung der Arbeitsbedingungen eines Einzelarbeitsplatzes" zu entnehmen. Eine Tätigkeit mit gleich großem Produkt GZ × NW ist bei unterschiedlichem NW das Produkt mit dem höchsten Wert NW zu berücksichtigen!
GZ × NW = [___]
Dieser ermittelte Wert ist mit dem Wert der Bewertungsziffer EV aus Abschnitt 3.2 zu verknüpfen.
RA = GZ × NW + EV × NW
R = [_______] + [___] x [___] = [_______]
Ist der errechnete Wert R ≤ 30?
ja |_| → dann ist eine Alleinarbeit mit ständiger Überwachung möglich nein |_| → dann weiter zu Abschnitt 5. - 5.
Kann auf den Einzelarbeitsplatz verzichtet werden?
ja |_| → dann Ende nein |_| → dann technische oder organisatorische Maßnahmen treffen und erneut zurück zu Abschnitt 2.
B. Checkliste, die für den Einsatz einer Personen-Notsignal-Anlage am vorgesehenen Einzelarbeitsplatz zu berücksichtigen ist
- 1.
Folgende Personen wurden bei der Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung des vorgesehenen Einzelarbeitsplatzes beteiligt:
Für die Tätigkeit vorgesehene Mitarbeiter |_| Fachkraft für Arbeitssicherheit |_| Betriebsarzt |_| Sicherheitsbeauftragter |_| Betriebsrat/Personalvertretung |_| Vertreter des zuständigen UV-Trägers |_| - 2.
Sind die für die Tätigkeit vorgesehenen Mitarbeiter geistig und körperlich geeignet?
ja |_| → dann Einsatz möglich nein |_| → dann geeignete Mitarbeiter mit der Alleinarbeit beauftragen - 3.
Ist die ordnungsgemäße Funktion der für den Einzelarbeitsplatz vorgesehenen Personen-Notsignal-Anlage nachgewiesen?
Die ordnungsgemäße Funktion der für den Einzelarbeitsplatz vorgesehenen Personen-Notsignal-Anlage ist nachgewiesen, wenn
Funkfeldmessung oder anderer Funktionsnachweis
und
Einhalten der nach Tabelle 6 höchstzulässigen Reaktionszeiten
und
unverzügliches und gesichertes Lokalisieren des allein Arbeitenden sichergestellt ist.
ja |_| nein |_| |_| dann Einsatz der vorgesehenen Personen-Notsignal-Anlage nicht möglich - 4.
Bei Ausfall der vorgesehenen Personen-Notsignal-Anlage ist eine anderweitige Überwachung durch folgende Ersatzmaßnahmen sichergestellt.
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- 5.
Die vorgesehene Personen-Notsignal-Anlage einschließlich Einleitung der Hilfs- oder Rettungsmaßnahmen wird bei Inbetriebnahme und mindestens jährlich geprüft durch: (bitte eintragen)
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- 6.
Jeder durch die Personen-Notsignal-Anlage ausgelöste Alarm wird wie folgt dokumentiert:
(Zutreffendes bitte ankreuzen!)
Alarmbuch |_| Protokolldrucker |_| Speicherung in EDV |_| ...............................................................................................................................
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- 7.
Die Rückstellung der Personen-Notsignal-Anlage nach einem Personenalarm erfolgt durch (Zutreffendes bitte eintragen!)
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- 8.
Die Betriebsanweisung für den Einsatz der vorgesehenen Personen-Notsignal-Anlage ist erstellt und wird aktualisiert durch:
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- 9.
Die Träger der Personen-Notsignal-Geräte und die Bediener der Empfangszentrale sind unterwiesen und ausgebildet worden:
ja |_|
Sie werden mindestens jährlich unterwiesen durch:
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- 10.
Die ordnungsgemäße Aufbewahrung, Wartung und Instandsetzung ist sichergestellt?
ja |_|
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Ort | Datum | Unterschrift/Funktion |