DGUV Regel 115-001 - Sicherheitsregeln für Geldtransportfahrzeuge

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 2 - 2 Begriffsbestimmung

Geldtransportfahrzeuge im Sinne dieser Sicherheitsregeln sind Fahrzeuge mit durchbruch- und durchschußhemmenden Aufbauten einschließlich zusätzlicher Sicherheitseinrichtungen, die das Personal weitgehend vor Überfällen schützen und bei denen durch Sicherung des Transportgutes der Anreiz zu Überfällen nachhaltig verringert wird.