Abschnitt 20 - 20 Zeitpunkt der Anwendung
Diese BG-Regel ist anzuwenden ab April 1997, soweit nicht Inhalte dieser BG-Regel nach geltenden Rechtsnormen oder als allgemein anerkannte Regeln der Technik bereits zu beachten sind. Sie ersetzt die "Richtlinien für Arbeiten in kontaminierten Bereichen" (ZH 1/183) vom April 1992.