DGUV Regel 114-004 - Deponien

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Abschnitt 6.19 - 6.19 Schutzmaßnahmen gegen Gefahren durch elektrischen Strom

Bei Verwendung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Schächten, Stollen und unterirdischen Bauwerken sind Schutzmaßnahmen gegen erhöhte elektrische Gefährdung zu treffen.

Eine erhöhte elektrische Gefährdung kann vermieden werden, wenn

  • handgeführte Elektrowerkzeuge mit den Schutzmaßnahmen Schutzkleinspannung bzw. Schutztrennung betrieben werden,

  • Handleuchten, ausgenommen solche für Schutzkleinspannung, mindestens der Schutzart IP 45 entsprechen,

  • bewegliche Anschlussleitungen der Bauart HO7RN-F bzw. AO7RN-F oder einer gleichwertigen Bauart verwendet werden,

  • Schweißstromquellen mit der Kennzeichnung S (im Quadrat) verwendet werden; bisher wurden für diese Schweißstromquellen die Zeichen 42 V (im Kreis) und K (im Quadrat) verwendet.

Diese Maßnahmen sind unabhängig von den Maßnahmen gegen Explosionsgefahr zu treffen.