DGUV Regel 114-004 - Deponien

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Abschnitt 6.14 - 6.14 Öffnen von Schachtabdeckungen

6.14.1

Zum sicheren Abheben und Wiedereinsetzen von Schachtabdeckungen sind geeignete Werkzeuge zur Verfügung zu stellen und zu benutzen.

Geeignete Werkzeuge sind z.B. Deckelheber.

6.14.2

Festgefrorene Schachtabdeckungen dürfen nicht durch offenes Feuer aufgetaut werden. Beim Abheben und Wiedereinsetzen von Schachtabdeckungen sind Funken zu vermeiden.

6.14.3

Geführte Schachtabdeckungen sind gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen zu sichern.