DGUV Regel 114-004 - Deponien

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Abschnitt 6.8 - 6.8 Flammendurchschlagsichere Armaturen

6.8.1

Flammendurchschlagsichere Armaturen sind unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers regelmäßig zu kontrollieren und erforderlichenfalls zu reinigen oder zu ersetzen.

Eine regelmäßige Kontrolle der flammendurchschlagsicheren Armaturen ist vor allem wegen der korrosiven Bestandteile des Deponiegases notwendig.

6.8.2

Nach Bränden und Explosionen sind die Sperrenelemente der flammendurchschlagsicheren Armaturen zu ersetzen.