DGUV Regel 114-004 - Deponien

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Abschnitt 5.7 - 5.7 Elektrische Freileitungen

5.7.1

Elektrische Freileitungen sollen möglichst nicht im Bereich des Deponiekörpers und seiner Verkehrswege vorhanden sein.

5.7.2

Sind elektrische Freileitungen über der Deponie vorhanden, sind die Abstände nach DIN VDE 0210 "Bau von Starkstromleitungen mit Nennspannung über 1 kV" und DIN VDE 0211 "Bau von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1 000 V" zu beachten. Es muss weiter sichergestellt sein, dass bei den zu erwartenden Arbeiten zwischen Freileitungen und den höchsten Punkten von Fahrzeug- oder Geräteteilen mindestens die Schutzabstände der nachfolgenden Tabelle eingehalten werden:

Nennspannung (Volt)Schutzabstand (Meter)
bis1000 V1,00
über1 kVbis110 kV3,00
über110 kVbis220 kV4,00
über220 kVbis380 kV5,00

Bei den Schutzabständen ist der Endausbau der Deponie, die durch kippbare Fahrzeugaufbauten erreichbare Höhe sowie das Ausschwingen von Leitungsseilen, Lasten, Trag- und Lastaufnahmemitteln zu berücksichtigen.

5.7.3

Lassen sich die Schutzabstände nach Abschnitt 5.7.2 zu elektrischen Freileitungen nicht einhalten, ist die erforderliche Sicherheit gewährleistet, wenn diese Bereiche gesperrt oder die Freileitungen gegen direktes Berühren geschützt sind.