DGUV Regel 103-003 - Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen

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Abschnitt 4.1.1 - 4 Schutzmaßnahmen
4.1 Organisatorische Maßnahmen
4.1.1 Planung unter dem Aspekt des Arbeitens und des Rettens in u. R. a.A..

Die Belange des Arbeitens und des Rettens in u. R. a.A. sind bei der Planung und Errichtung der Anlagen zu berücksichtigen.

Das gilt besonders für die

  • Gestaltung der Zugänge/Einstiege,

  • Gestaltung der Anschlagpunkte bzw. der Anschlagkonstruktionen für Persönliche Schutzausrüstungen,

  • Möglichkeiten des Unterbrechens z.B. des Zu- und Abflusses.

Das Einsteigen und Arbeiten in u. R. a.A. stellt eine besondere Gefährdung dar. Aus diesem Grund sollten diese vermieden werden.

Dies kann durch den Einsatz von Hilfsmitteln wie z.B.:

  • den Einbau von technischen Einrichtungen wie Spülkippen sowie Wirbeljets in Regenbecken,

  • Hochdruckspülfahrzeuge,

  • Spindelverlängerungen von Schiebern,

  • hochziehbare Pumpen, etc.

erreicht werden.