DGUV Regel 103-003 - Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen

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Abschnitt 4.8 - 4.8 Schutzmaßnahmen gegen elektrische Gefährdungen

4.8.1

In u. R. a.A. kann eine erhöhte Gefährdung durch elektrischen Strom infolge der Leitfähigkeit von Oberflächen (z.B. feuchte Wände, Feuchtigkeit) bestehen.

4.8.2

Bei Verwendung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in u. R. a.A. sind Schutzmaßnahmen gegen erhöhte Gefährdung durch elektrischen Strom zu treffen.

Für den Einsatzelektrischer Schweißgeräte gilt das Kapitel 2.26 "Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren" der BGR 500. Für die Benutzung sonstiger elektrischer Betriebsmittel wird auf die UVV "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3) in Verbindung mit DIN VDE 0100 Teil 410 "Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V" verwiesen. In der DIN VDE 0100 Teil 410 werden bei Verwendung von Wechselspannung u.a. die Schutzmaßnahmen Schutzkleinspannung oder Schutztrennung gefordert.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind unter Anwendung der Schutzmaßnahmen nach DIN VDE 0100 Teil 410 zu betreiben. Es wird jedoch die Anwendung des zusätzlichen Schutzes durch Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCD = residual current protective device) nach Abschnitt 412.5 DIN VDE 0100 Teil 410 empfohlen.

Stromkreise mit Steckvorrichtungen < AC 32 A sind über RCDs mit einem Bemessungsdifferenzstrom IAN < 30 mA zu betreiben. Für diese Stromkreise ist auch ein IT-System mit Isolationsüberwachung zulässig.

Siehe auch:

BG-Information "Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung" (BGI 594).