DGUV Regel 103-003 - Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen

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Abschnitt 4.7.2.2 - 4.7.2.2 Ortsveränderliche Einrichtungen

4.7.2.2.1

Beim Transport und Einsatz von ortsveränderlichen Einrichtungen dürfen sich Personen nicht unterhalb der gehobenen Last aufhalten.

Ortsveränderliche Einrichtungen, die transportiert und eingesetzt werden, sind z.B. Düsen von Hochdruckspülgeräten, Umlenkrollen, Saugrohre, Staumanschetten, Spülschilder, optische Kanalbesichtigungsgeräte, Wurzelschneider, Kanaleimer, Tauchmotorpumpen. Besteht die Gefährdung, dass Versicherte bei Arbeiten in u. R. a.A. durch herabstürzende Teile verletzt werden können, sind Schutzmaßnahmen zu treffen.

Die Gefährdung durch herabstürzende Teile können z.B. bestehen durch:

  • Arbeiten in mehreren Ebenen,

  • Materialtransport, z.B. Hochziehen oder Herablassen von Arbeitsgerät.

Schutzmaßnahmen gegen herabfallende Teile können z.B. sein:

  • Vermeidendes Aufenthaltes unter Lasten,

  • Umlenkrollen, die ein Durchlaufen bzw. Abspringen der Transportseile verhindern,

  • Spannen von Schutznetzen.

4.7.2.2.2

Düsen von Hochdruckspülgeräten sind so einzusetzen, dass ein Umkehren in der Haltung vermieden wird.

Ein Umkehren von Düsen wird vermieden, wenn:

  • eine im Verhältnis zum Kanal richtig dimensionierte Düse eingesetzt wird und durch Einsatz eines Drehgelenks zwischen Düse und Spülschlauch ein Verdrilleffekt vermieden wird

    oder

  • zwischen Düse und Spülschlauch eine biegesteife Verlängerung eingesetzt wird.

4.7.2.2.3
Absperrblasen

Mit Wasser befüllte Absperrblasen stellen beim Bersten ein geringeres Risiko dar.

Siehe auch: "Sicherheitshinweise für Arbeiten mit provisorischen Rohrabsperrgeräten" (BGI 802).