Abschnitt 4.7.1 - 4.7 Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefährdungen
4.7.1 Öffnen von Schachtabdeckungen
Zum sicheren Abheben und Wiedereinsetzen von Schachtabdeckungen sollen vom Unternehmer geeignete Werkzeuge wie z.B. Deckelheber zur Verfügung gestellt werden; die Versicherten sollen diese Werkzeuge benutzen.
Zum sicheren Abheben und Wiedereinsetzen von Schachtabdeckungen gehört z.B., da:
festgefrorene Schachtabdeckungen nicht durch offenes Feuer aufgetaut werden - ein Auftauen mit heißem Wasser ist möglich,
geführte Schachtabdeckungen gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen gesichert sind.