DGUV Regel 103-003 - Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen

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Abschnitt 4.3.1 - 4.3.1 Vermeiden der Gefährdungen durch Sauerstoffüberschuss

4.3.1.1

Gefährdungen durch Sauerstoffüberschuss können vorliegen, wenn die Sauerstoffkonzentration höher als 20,9 Vol.-% ist und sich damit die Gefahr einer Entzündung von Stoffen erhöht.

Schon eine geringe Anreicherung bewirkt eine deutlich erhöhte Brand- und Explosionsgefahr.

Sauerstoffüberschuss kann auftreten durch Anreicherung mit Sauerstoff, z.B. durch Fehlbedienungen oder Undichtigkeiten bei Sauerstoffdosiereinrichtungen.

4.3.1.2

Eine erhöhte Sauerstoffkonzentration senkt die Zündtemperaturen brennbarer Stoffe. Dies kann insbesondere eine Selbstentzündung von Öl und Fett und von Textilien, die mit Öl und Fett verunreinigt sind, bewirken.