DGUV Regel 103-003 - Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen

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Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen
(bisher: BGR 126)

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Stand der Vorschrift: September 2008

InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Gefährdungsbeurteilung 3
Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung3.1
Gefährdungs- und Maßnahmenkatalog3.2
Schutzmaßnahmen 4
Organisatorische Maßnahmen4.1
Planung unter dem Aspekt des Arbeitens und des Rettens in u. R. a.A..4.1.1
Arbeitsablauforganisation4.1.2
Unterweisung aller an den Arbeiten beteiligten Personen4.1.3
Beschäftigungsbeschränkung4.1.4
Aufsicht Führender4.1.5
Sicherungsposten4.1.6
Betriebsanweisung, Erlaubnisschein4.1.7
Festlegung der Schutzmaßnahmen4.1.8
Schutzmaßnahmen gegen Gefahrstoffe und gefährdende Medien 4.2
Freimessen der umschlossenen Räume4.2.1
Entleeren, Beseitigen von Verstopfungen und Ablagerungen4.2.2
Abtrennen von Zu- und Abflüssen4.2.3
Lüftung4.2.4
Atemschutz4.2.5
Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen durch Sauerstoff4.3
Vermeiden der Gefährdungen durch Sauerstoffüberschuss4.3.1
Explosionsschutzmaßnahmen 4.4
Vermeiden des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre4.4.1
Vermeiden von Zündquellen4.4.2
Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe4.5
Schutzmaßnahmen bei Arbeiten im öffentlichen Straßenverkehr4.6
Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefährdungen 4.7
Öffnen von Schachtabdeckungen4.7.1
Einrichtungen4.7.2
Ortsfeste Einrichtungen4.7.2.1
Ortsveränderliche Einrichtungen4.7.2.2
Schutzmaßnahmen gegen elektrische Gefährdungen4.8
Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz4.9
Schutzmaßnahmen gegen Ertrinken 4.10
Schutzmaßnahmen gegen Gefahren bei starker Wasserführung4.10.1
Schutzmaßnahmen gegen Gesundheitsgefahren durch erhöhte Belastungen4.11
Anforderungen zum Einsteigen in umschlossene Räume 5
Einstiegsöffnungen5.1
Schächte und Kanäle5.2
Einstiegsverfahren5.3
Notfall- und Rettungsmaßnahmen 6
Maßnahmen zur Rettung aus umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen6.1
Alarm- und Rettungsplanung mit Dritten6.2
Besondere Schutzmaßnahmen7
Übersicht der MaßnahmenAnhang 1
MustererlaubnisscheinAnhang 2
MusterbetriebsanweisungAnhang 3
Beispiele besonderer Gefahren durch Gase und Dämpfe in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen AnlagenAnhang 4
Vorschriften und RegelnAnhang 5

Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten z.B. aus

  • staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen)

    und/oder

  • berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften)

    und/oder

  • technischen Spezifikationen

    und/oder

  • den Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher Präventionsarbeit.

BG-Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den BG-Regeln enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kleinschrift gegeben.