Abschnitt 3.7 - 3.7 Beenden des Funkfernsteuermodus
Beim Beenden des Betriebes im Funkfernsteuermodus hat der Lokrangierführer
die Funkfernsteuerung abzuschalten und den Sender unter Verschluss aufzubewahren,
die Eisenbahnfahrzeuge gegen unbeabsichtigte Bewegung zu sichern
und
das Triebfahrzeug gegen unbefugtes Ingangsetzen zu sichern.
Unter Beenden versteht man sowohl eine vorübergehende Unterbrechung als auch das Umstellen auf manuellen Steuermodus zum Schichtende.
Die Aufbewahrung des Senders unter Verschluss ist gewährleistet, wenn der Sender gegen unbefugten Zugriff gesichert ist, z.B. im abgeschlossenen Führerraum des Triebfahrzeuges oder außerhalb in einem abgeschlossenen Raum oder Schrank.