Abschnitt 3.5.4 - 3.5.4 Störung einer Steuerfunktion
Erkennt der Lokrangierführer die Störung einer Steuerfunktion, die nicht zum Steuerbefehl "Automatischer Stopp" führt, hat er die Fahreinheit sofort anzuhalten.
Angaben über weitere Maßnahmen im Störungsfall sind in der Betriebsanweisung nach Abschnitt 3.2.1 enthalten.