DGUV Regel 114-002 - Betrieb von Funkfernsteuerungen bei Eisenbahnen

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Abschnitt 3.4.4 - 3.4.4 Prüfen der sicherheitsrelevanten Funktionen

Die Bremsfunktionen sowie die Funktion "Pfeifen" sind in jeder Arbeitsschicht bei der ersten Inbetriebnahme über Funk zu prüfen.

Zu den Bremsfunktionen gehören

  • Anlegen der direkt wirkenden Bremse,

  • Lösen der direkt wirkenden Bremse,

  • Manueller Stopp,

  • Automatischer Stopp, ausgelöst durch Neigungsschalter,

  • Sanden

    und, wenn eine indirekt wirkende Bremse vorhanden ist,

  • Anlegen der indirekt wirkenden Bremse,

  • Lösen der indirekt wirkenden Bremse.