DGUV Regel 113-005 - Behälter, Silos und enge Räume; Teil 2: Umgang mit transportablen Silos

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Abschnitt 4.6 - 4.6 Schutzmaßnahmen gegen sonstige Gefährdungen

4.6.1
Instandhaltung, allgemein

In einer Betriebsanweisung sind von dem Betreiber oder der Betreiberin die erforderlichen Reinigungs- und Wartungsarbeiten festzulegen. Auf vorhersehbare Störungen und die hierbei erforderlichen Maßnahmen ist hinzuweisen.

Die Versicherten haben die Arbeiten entsprechend der Betriebsanweisung durchzuführen.

Die Versicherten der Betreiber verfügen in der Regel über keine ausreichenden Kenntnisse der speziellen Gefährdungen bei Instandhaltungsarbeiten an transportablen Silos.

Daher sollen nur die in der Betriebsanweisung angegebenen Tätigkeiten durchgeführt und Arbeitabläufe eingehalten werden. Grundlage der Betriebsanweisung ist die jeweilige Betriebsanleitung des Herstellers (siehe Abb. 5).

Spezielle Gefährdungen bestehen z. B.:

  • bei Arbeiten an unter Druck stehenden Behältern und Schläuchen,

  • bei Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen,

  • bei der Behebung von Störungen im Materialfluss,

  • bei der Behebung von Störungen in der Mischeinrichtung,

  • durch Quetschen bei Montage/Demontage von Mischeinrichtungen nach Instandhaltungsarbeiten.

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Abb. 5 Steuereinheit mit Hauptschalter und Hinweisen zum sicheren Betrieb.

4.6.2
Schutzmaßnahmen bei Instandhaltungsarbeiten

4.6.2.1
Mit Instandhaltungsarbeiten an transportablen Silos darf erst begonnen werden, nachdem Gefahr bringende Bewegungen durch bewegliche Einrichtungen zum Stillstand gekommen sind und ein unbefugtes, irrtümliches oder unerwartetes Ingangsetzen sichervermieden ist.

Ein Ingangsetzen wird z. B. sicher vermieden, wenn abschließbare Schalter mit Trenneigenschaften (Netztrenneinrichtungen) abgeschaltet und verschlossen sind.

4.6.2.2
Zusätzlich muss das Wirksamwerden gespeicherter Energien sicher vermieden werden.

Gefahrbringende Bewegungen können z. B. vermieden werden,

  • durch Druckentlastung von Hydraulik- und Pneumatikantrieben sowie Federspeicherzylindem,

  • wenn Teile, die ihre Lage verändern können, durch Stützen, Riegel oder ähnliche Sperreinrichtungen festgelegt werden,

  • wenn Verladerohre abgesenkt oder bis zum Stillstand abgebremst sind.