Abschnitt 2.10 - 2.10 Sicherungsposten
ist eine Person, die mit den im Behälter, Silo oder engen Raum tätigen Personen ständige Verbindung hält und gegebenenfalls Maßnahmen der Rettung durchführt oder einleitet.
ist eine Person, die mit den im Behälter, Silo oder engen Raum tätigen Personen ständige Verbindung hält und gegebenenfalls Maßnahmen der Rettung durchführt oder einleitet.