Abschnitt 2.8 - 2.8 Kontinuierliche Überwachung
von Sauerstoff- oder Gefahrstoffkonzentrationen während der Arbeiten dient der Feststellung, dass die Atmosphäre im Behälter, Silo oder engen Raum auch nach dem Freimessen weiterhin ein gefahrloses Arbeiten ermöglicht.