DGUV Regel 113-004 - Behälter, Silos und enge Räume; Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen

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Abschnitt 5.3 - 5.3 Positionierungsverfahren

5.3.1
Zum Positionieren in Behältern, Silos oder engen Räumen dürfen nur geeignete Positionierungsverfahren benutzt werden. Zum Positionieren in Silos sind Siloeinfahreinrichtungen zu bevorzugen.

5.3.2
Seilunterstützte Zugangs- und Positionierungsverfahren dürfen nur von Personen benutzt werden, die mindestens 18 Jahre alt, zum Ersthelfer bzw. zur Ersthelferin ausgebildet, körperlich und fachlich geeignet sind und ihre fachliche Eignung durch eine Prüfung nachgewiesen haben (näheres siehe TRBS 2121 Teil 3 und DGUV Information 212-001 "Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren").

5.3.3
Es ist darauf zu achten, dass keine freien Seilenden in das Schüttgut ragen bzw. von mechanischen Einrichtungen (Rührern, Austragseinrichtungen) erfasst werden können.

5.3.4
Bei Positionierung auf Schüttgütern sind nur Siloeinfahreinrichtungen zu benutzen; siehe auch Abschnitt 4.11.

Der Betrieb von Siloeinfahreinrichtungen ist in der DGUV Regel 101-005 "Hochziehbare Personenaufnahmemittel" geregelt.

5.3.5
Personen dürfen zur Durchführung betriebsmäßiger Arbeiten in Silos das Personenaufnahmemittel der Einfahreinrichtung nur verlassen, wenn eine Gefährdung durch das Schüttgut ausgeschlossen ist und der oder die Aufsichtführende dies erlaubt hat.