Abschnitt 5.44 - 5.44 Verwenden von elektrischen Zündmitteln
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß elektrische Zündmittel wie folgt verwendet werden:
In einem elektrischen Zündkreis dürfen nur Brückenzündmittel vom Typ U oder HU verwendet werden.
In einem Zündkreis dürfen jeweils nur Zündmittel eines Herstellers verwendet werden.
Die Zündmittel dürfen nur mit zugelassenen und geprüften Zündmaschinen gezündet werden.
Der elektrische Widerstand des Zündkreises darf den für die entsprechende Zündart auf dem Typenschild der Zündmaschine angegebenen Höchstwiderstand nicht überschreiten.
Siehe §§ 18 und 20 der UVV "Sprengarbeiten" (VBG 46).