Abschnitt 5.5 - 5.5 Abweichungen vom Betriebsablauf
Treten bei der Arbeit Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Betriebsablauf auf, sind die Arbeiten sofort einzustellen und die Verantwortliche Person unverzüglich zu verständigen.
Siehe hierzu Abschnitt 5.4 "Betriebsanweisung".