Abschnitt 7 - 7 Zeitpunkt der Anwendung
Diese Regeln sind anzuwenden ab Januar 1996. Sie ersetzen die "Richtlinien für das Zerlegen und Vernichten von Munition", (ZH 1/47.1) vom Oktober 1989 sowie die "Richtlinien für das Vernichten von Explosivstoffen" (ZH 1/482) vom April 1982.