DGUV Regel 101-002 - Regeln für die Sicherheit von Treppen bei Bauarbeiten

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Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich

1.1

Diese Regeln finden Anwendung auf vorübergehend errichtete Treppen, die zum Erreichen von Arbeitsplätzen bei Bauarbeiten genutzt werden.

1.2

Diese Regeln finden keine Anwendung auf Treppen in fahrbaren Arbeitsbühnen nach DIN 4422-1 "Fahrbare Arbeitsbühnen (Fahrgerüste) aus vorgefertigten Bauteilen; Werkstoffe, Gerüstbauteile, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen; Deutsche Fassung HD 1004:1992".